Kritische Aussagen anderer

Aussagen, mit denen Bad Homburger Fluglärmbetroffene konfrontiert werden

In Rüsselsheim, Raunheim, Flörsheim, Neu-Isenburg… ist es doch noch viel lauter!“ 

Wir haben großen Respekt vor den Bürgern, die unter unerträglichem Fluglärm leiden und sich dagegen wehren; man kann uns aber nicht verübeln, dass wir uns in unserer Stadt gegen eine erhebliche Belästigung wehren, die Fluglärm mittlerweile ist. Sollen wir uns erst wehren, wenn er auch hier unerträglich geworden ist?

Sie wollen doch auch in Urlaub fliegen und profitieren vom Frankfurter Flughafen!“

Es bestreitet keiner, dass wir einen Flughafen brauchen; die Vorteile der Drehkreuzfunktion für uns und die hiesigen Unternehmen sind aber marginal. 75% des gesamten Fluggastaufkommens des Frankfurter Flughafens stammt nicht aus der Region, die vom Fluglärm betroffen ist; ca. ein Drittel des gesamten Fluggastaufkommens Deutschlands entfällt auf den Frankfurter Flughafen. Wir sind damit der Lärmmülleimer der Nation. Ein Drehkreuz baut man besser dorthin, wo wenige Menschen leben;

Ihr wollt Euch doch nur auf Kosten anderer entlasten!“

Das Spezifische an der Bad Homburger Situation ist, dass seit der Flugroutenumstellung zum 19.4.01 die Flugzeuge deutlich tiefer fliegen. Wir wollen, dass ein ungehindertes Steigen wieder möglich wird, wodurch der hiesige Fluglärm nicht anders verteilt, sondern tatsächlich reduziert würde und so geflogen wird, dass vermeidbarer Lärm vermieden wird.

Das politische Ziel, die Zahl der Betroffenen zu minimieren, steht im Widerspruch zum Anspruch auf Grundrechtsschutz unabhängig von der Zahl der Nachbarn. Die Einstellung praktisch aller Politiker, dass man einzelnen Bürgern ohne jeglichen Nachteilsausgleich „Sonderopfer“ zumuten kann, ist ein Überbleibsel aus monarchischer und diktatorischer Zeit. Es sollte allerdings auch gewürdigt werden, dass sich viele (Neu-) Bad Homburger auf den Fluglärm eingelassen haben; ein Anspruch auf eine Entlastung zum Nachteil Dritter lässt sich daher nur schwer begründen.

Die Einrede, dass sich Bürger auf den Fluglärm eingelassen haben, gilt allerdings nicht in Bezug auf die Gegenanflüge. Diese wurden in den letzten Jahren ohne jede Abwägung nach Norden verschoben und ebenfalls ohne Abwägung abgesenkt. Die Alternative zur Wiederherstellung der rechtmäßigen Situation ist die Installation eines Anflugverfahrenssystems, bei dem aus Reiseflughöhe kontinuierlich mit möglichst geringer Geschwindigkeit zur Landung gesunken wird.

Wir brauchen aber doch die Arbeitsplätze“

Die Situation hat sich grundlegend gewandelt. Angeworbene Mitarbeiter finden kein bezahlbare Wohnung. Fraport hat nach dem Corona-bedingten Personalabbau große Probleme, neue Mitarbeiter für gering bezahlte Jobs zu finden und denkt über Anwerbung für diese Jobs auch im Nicht-EU-Ausland nach. In der Öffentlichkeit wird über die Notwendigkeit von Fachkräfteanwerbung gesprochen; hier geht es aber um Anwerbung für prekäre Jobs, deren Tätigkeit mit mehr Lärm und sogar mehr Verlusten für Fraport verbunden ist. Wäre es nicht sinnvoller, wenn Fraport die unprofitablen Aktivitäten (Fracht-, Umsteige- und Nachtverkehr) reduzieren und sich auf den profitablen Lokalverkehr konzentrieren würde?

Ich merke nichts von Fluglärm!“

Einerseits ist die Fluglärmempfindlichkeit individuell verschieden, andererseits nimmt man Fluglärm in einer lauten Umgebung weniger wahr – und dies ist an den zahlreichen stark befahrenen Straßen in Bad Homburg leider häufig der Fall.

Fluglärmsituation in Bad Homburg

  1. Fluglärmbelastung bei Ostwind durch direkt über dem Kurgebiet abfliegende Maschinen, die aufgrund der Kreuzung mit anfliegenden Maschinen nicht immer entsprechend ihrem Steigvermögen steigen können
  2. Bei Westwind Belastung durch abseits der Routen fliegende anfliegende Flugzeuge und fallweise auch durch abfliegende
  3. Die Belastung wird wesentlich beeinflusst durch die Flughöhe der anfliegenden Maschinen; die Notwendigkeit der oft geringen Flughöhe im Gegenanflug ist jedoch nicht nachvollziehbar
  4. Gelegentlich tritt tagsüber bei Ostwind eine mittlere Belastung von mehr als 45 dB(A) auf., den Grenzwert nach TA Lärm für Kurgebiete 
  5. Insgesamt dürfte die Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet höher als vor der Umstellung der Flugstrecken sein

Die zusätzliche Belastung für Bad Homburg wurde im Vorfeld der Umstellung nicht geprüft.