Letzte Aktualisierung: 2.9.24
Hier stehen wichtige Neuigkeiten zur Fluglärmsituation in Bad Homburg. Wir halten es nicht für erforderlich, alle Neuigkeiten von regionaler Bedeutung hier zu publizieren, sondern verweisen hierzu auf die Seiten www.flughafen-bi.de und https://zukunft-rhein-main.de/
Internationaler Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen /Kundgebung am 13.9.24 18 Uhr in Terminal 1
Zum Intenationalen Tag für Nachtflugverbot lädt das Bündnis der Bürgerinitiativen zu einer Kundgebung am 13.9.24 um 18 Uhr in Terminal 1 ein.
Ein großes internationales Bündnis – aktuell über 65 Initiativen von 3 Kontinenten – haben den 13.9.24 zum ersten internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen deklariert. Siehe http://www.nachtflugverbot.org/ .
Lärmaktionsplanung in Hessen für Flughafen und Straße
Aktuell bis einschließlich 7.8.24 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Lärmaktionsplänen Straße und Flughafen Frankfurt statt.
Skandalös sind die Vorschläge für die Lärmaktionsplanung Straße. Bad Homburg will praktisch nichts für Schutz vor Straßenlärm tun. Bei einem Anspruch auf Schallfenster zahlt die Stadt anders als der Bund nicht die kompletten Kosten, sondern gibt nur einen Zuschuss. Und als schutzbedürftig sieht die Stadt nur Betroffene mit weitaus höheren Pegeln an die Auslösewerte für den Lärmschutz an Bundes- und Landesstraßen.
Als Bad Homburger sollte man für den Flughafen fordern
- Keine Intersection-Starts
- Geschwindigkeitsbegrenzungen für An- und Abflüge
- Kontinuierlicher Leerlauf-Sinkflug unterhalb FL100
- Keine Führung von Anflügen auf die Südbahn von Norden
- Anwendung der Lärmpausenregelung auch im Gegenanflugbereich
- Höhere Entgelte für Nachtflüge, besonders laute Flugzeuge und Frachter
- Anreize zur Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf die Bahn
- Bessere Koordination von Abflügen über 07N(kurz) und Abflügen über 07N(lang) Richtung NW
- Berufung eines Vertreters des Hochtaunuskreises in die Fluglärmkommission
Interessant sind auch die Vorschläge für die Lärmaktionsplanung Straße. Bad Homburg will praktisch nichts für Schutz vor Straßenlärm tun. Bei einem Anspruch auf Schallfenster zahlt die Stadt anders als der Bund nicht die kompletten Kosten, sondern gibt nur einen Zuschuss.
Regierungsmitglieder ignorieren Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen
Am 23.6.24 fand im Waldstadion das EM-Spiel Deutschland gegen Schweiz statt. Die Bundesregierung wurde von Olaf Scholz und der zuständigen Ministerin Nancy Faeser repräsentiert; auch Außerministerin Annalena Baerbock besuchte das Spiel.
Nach dem Spiel flog Scholz mit einem A319 der Flugbereitschaft zurück nach Berlin, während Baerbock mit einem großen A321 nach Luxemburg flog. Die Flüge wurden genehmigt als Flüge in besonderem öffentlichen Interesse, das nicht substanziiert begründet wurde. Insbesondere wurden keine Termine am frühen Morgen des nächsten Tages genannt. Bei Baerbock begann ein Außenministertreffen um 8:30 Uhr – sie hätte problemlos am nächsten Morgen anreisen können. Dies gilt wohl auch für Scholz.
Bei Baerbock kam einiges Kritikwürdiges zusammen. Sie nutzte die Flugbereitschaft für einen eher privat motivierten Flug und nahm dabei auch Mitarbeiter mit, die man dann auch in Luxemburg unterbringen musste. Verglichen mit der Alternative eines morgendlichen Flugs ab Berlin eine teure Angelegenheit. Ausgeschlafen waren sie und ihre Mitarbeiter beim Außenministertreffen nicht. Zudem gab es seitens der Behörden Versuche zu vernebeln. Es wurde behauptet, dass der Baerbocks Flieger ein Reserveflugzeug für Scholz gewesen wäre – unglaubwürdig, da Scholz wohl keinen dringenden Termin in Berlin hatte und im Falle eines Falles ein Ersatzflugzeug recht kurzfristig von Köln/Bonn hätte herangeführt werden können. Und Frau Baerbock ist zwar weitergeflogen nach Israel – aber mit einem anderen Flugzeug. „Ihr“ Flugzeug flog nach der Landung weiter nach Köln/Bonn.
Bahn wäre keine Alternative gewesen, aber mit dem Auto und Blaulichteskorte wäre es eher schneller als mit dem Flieger gegangen.
Baerbock hat jetzt ihren Verzicht auf eine erneute Kanzlerkandidatur bekanntgegeben. Wir können uns gut vorstellen, dass ihr nach diesem Vorfall nahegelegt wurde, zu verzichten – eine grüne Kanzlerkandidatin, die mitten in der Nacht Kurzstrecke fliegt und das nicht überzeugend rechtfertigen kann?
Cem Özdemir hatte übrigens am gleichen Tag in Luxemburg das Treffen der Landwirtschafts- und Fischereiminister. Mutmaßlich ist er nicht mit dem Flugzeug angereist.
Ich stelle fest, dass wir von Menschen regiert werden, die sich über dem Gesetz stehend fühlen. Sie ignorieren § 29b LuftVG „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen“. Aus besonderen Gründen kann es Ausnahmen geben; diese sind aber hier nicht erkenntlich.
Ultrafeine Partikel – ein Problem auch in Bad Homburg
Der Flugverkehr ist die wesentliche Quelle gesundheitsschädlicher ultrafeiner Partikel. Das Gros dieser Partikel wird beim Rollen emittiert. Unter nm10.de kann man auf eine Simulation der Ausbreitung für einige Flughäfen, u.a. Frankfurt, zugreifen. Bei Südwind treibt die Fahne bis nach Bad Homburg und darüber hinaus. Angaben zur Konzentration sind derzeit nicht möglich
Gute Informationen zur Problematik ultrafeiner Partikel erhält man beim Bürgerverein Freising. Das FFR hat eine groß angelegte Studie zur Erfassung der Immissionen und gesundheitlicher Auswirkungen angestoßen. Es bleibt abzuwarten, ob es signifikante Ergebnisse geben wird. Die Belastungen der Wohnbevölkerung sind verglichen z.B. mit Düsseldorf-Lohausen oder Hamburg, die näher am Flughafen lebt als in Frankfurt, moderat; die besonders hohe Belastung der Mitarbeiter auf dem Rollfeld soll bewusst nicht untersucht werden.
Europawahl am 9.6.24
Am 9.6. findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die europäische Rechtsetzung ist von erheblicher Bedeutung für Klima- und Fluglärmschutz. Man sollte die Parteien stärken, die ihn verbessern wollen. Wir bitten, die Möglichkeit zu wählen zu nutzen. Wer noch unsicher ist, kann und sollte den Wahl-O-Maten nutzen. Vor allem Mitbürger, die daran denken, die AFD zu wählen.
Die BVF hat Parteien zur Wahl befragt und von SPD, CDU und Grünen auch Antworten erhalten.
Hier einige Themen, die auf europäischer Ebene behandelt werden bzw. bereits beschlossen wurden. Die große Bedeutung der europäischen Politik wird damit deutlich:
- Einführung einer Kerosinsteuer
- Beihilferegelungen
- Betriebsbeschränkungsverordnung
- Umgebungslärmrichtlinie
- Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtline
- Richtlinie zu Flughafenentgelten
- Slotverordnung
- Umweltinformationsrichtlinie
- Anforderungen an Luftfahrzeuge (EASA)
- Übergeordnete Regeln für Flugsicherungsorganisationen
Die EU beschäftigt sich auch mit einer Verbesserung des internationalen Schienenverkehrs, Stärkung der Fahrgastrechte im intermodalen Verkehr und Information von Verbrauchern über Treibhausgasemissionen bei Reisen und Warenbezug.
Verglichen mit der nationalen Politik hat die EU in den letzten Jahrzehnten die Bürgerrechte deutlich gestärkt. Parteien wie CDU, SPD, FDP und zuletzt auch die Grünen sind, geleitet vom Narrativ der angeblich notwendigen Planungsbeschleunigung geneigt, Beteiligungsrechte einzuschränken. Und auch deshalb brauchen wir eine starke EU.
Hauptversammlung der Fraport AG
Am 28.5. findet im Sheraton-Hotel am Flughafen die Hauptversammlung der Fraport statt. Das Bündnis der Bürgerinitiativen ruft hierzu zu einer Mahnwache ab 9:00 Uhr und einer Kundgebung ab 10:00 Uhr im Terminal 1 auf.
40 Jahre Startbahn West
Vor 40 Jahren: am 12. April 1984 wurde die Startbahn West eröffnet
Ein Jahrestag der besonderen Art steht an im April 2024: Mit einer spektakulären Satire-Aktion „feierten“ die Bürgerinitiativen gegen den Frankfurter Flughafenausbau die am 12. April 1984 vollzogene offizielle Inbetriebnahme der Startbahn West. Dabei traten BI-Aktive unter anderem mit Gesichtsmasken wie die des hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner auf und karikierten eine offiziöse Eröffnungsfeier.
Damit erreichten die jahrelangen Protest im Startbahn-Konflikt, der bundesweit, ja sogar international für Schlagzeilen gesorgt hatte, einen vorläufigen Endpunkt – jedenfalls zur Startbahn West. Der Protest gegen den Flughafenausbau auf Rhein-Main insgesamt aber ging und geht weiter – bis heute.
Unterschriftensammlung gegen Flugtaxisubventionen
Wissing will Volocopter mit 150 Millionen Euro subventionieren. Dagegen führen WeAct und Campact eine Unterschriftensammlung durch.
Nach allem, was bisher bekannt ist, würden Lufttaxis zu einer erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung in den Städten führen. Die Technik ist daher nicht förderwürdig. Nutzer wären wohl nur einige reiche Menschen, die ein dekadentes Leben zum Nachteil der Allgemeinheit führen. Man sollte sich nicht nur gegen Subventionen werden, sondern auch gegen die Ausweisung von Landeplätzen. Das macht allerdings erst richtig Sinn, wenn die Lärmimmissionen bekannt sind.
Neue EU-Regeln zur Luftqualität
Europaparlament und Mitgliedsstaaten haben sich auf strengere Regeln zur Luftqualität geeinigt. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid soll von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ halbiert werden.
Damit hat der Flughafen Frankfurt ein Problem. Die Karten des Umweltbundesamtes weisen für das Rhein-Main-Gebiet (für 2019) großflächig eine Belastung über 30 µg/m³ auf; es handelt sich hier um die höchste nicht punktuelle Belastung in ganz Deutschland:
Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens ist alternativlos; dies könnte über eine Reduzierung der übrigens nicht wertschaffenden Hubfunktion und Verlagerung des (für den Flughafen verlustträchtigen) Frachtflugverkehrs erfolgen. Eine Reduzierung der Flugbewegungszahlen ist nicht hinreichend; dies könnten Fluggesellschaften leicht durch Einsatz größeren Geräts (mit entsprechenden Emissionen) kompensieren
Klimazerstörung durch chinesische Online-Händler
Temu und Shein, zwei chinesische Onlinehändler, machen sich auf dem deutschen Markt breit. Problem: Sie verschicken die Bestellungen direkt aus China, und zwar auf dem Luftweg. Mit den entsprechenden hohen Treibhausgasemissionen . So preislich verführerisch die Angebote sind – man sollte auf sie verzichten.
Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Starts bei der EM?
Die UEFA hat darauf gedrungen, dass an den Spielorten Ausnahmen von nächtlichen Betriebsbeschränkungen genehmigt werden. Grundsätzlich sind Ausnahmen im öffentlichen Interesse im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen. Allerdings muss der Flug im öffentlichen Interesse erfolgen; das öffentliche Interesse an einer Veranstaltung genügt nicht. Erhebliche Zweifel sind angebracht, ob es tatsächlich im öffentlichen Interesse liegt, wenn der ganze EM-Tross nachts fliegt. Die Städte und Länder sollten doch daran interessiert sein, dass die ganzen Menschen bei ihnen übernachten und Geld in der Gastronomie ausgeben.
Die Fluglärmkommission hat sich jedenfalls bereits im Sinne der Bürger positioniert.
Weiterer Unfall bei einem Intersection-Start / Sicherheitsproblem wird evident
Am 18.2.24 startete in Belgrad ein Flugzeug bei einem Flug von Air Serbia von einer Intersection und hob erst weit nach dem Startbahnende ab. Das Flugzeug kollidierte mit Teilen der Beleuchtungs- und ILS-Anlage und wurde erheblich beschädigt. In diesem Fall startete das Flugzeug nicht vom zugewiesenen Startpunkt. Den Fluglotsen fiel der Fehler auf, sie wiesen die Piloten darauf hin. Die Piloten nutzten weder die Möglichkeit, zum vorgesehenen Startpunkt zu rollen, noch korrigierten sie offenbar die Schubeinstellung. Siehe auch Bericht beim Aviation Herald.
In dem erstgenannten Bericht wird auch ein früherer Intersection-Zwischenfall in Belgrad von Flydubai erwähnt.
Am 2.1.24 stieß bei der Landung ein A350 von JAL mit einer DHC8 der japanischen Küstenwache zusammen. Soweit man es den bisher vorliegenden Berichten entnehmen kann, stand das Flugzeug der Küstenwache mitten auf der Bahn, um einen sogenannten Intersection-Start durchzuführen. Es wurde von der Besatzung des A350 vor Aufsetzen nicht gesehen.
Nicht zum ersten Mal wird deutlich, dass Intersection-Starts nicht nur mit vermeidbaren Lärm verbunden sind, sondern ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Beim Aufrollen am Bahnanfang ist einerseits die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Piloten eines landenden Flugzeugs das Hindernis rechtzeitig erkennen und durchstarten, oder andererseits dass das auf die Startfreigabe wartende Flugzeug überflogen wird.
Es ist keineswegs der erste Zwischenfalls bei einem Intersection-Start. Beachtlich ist insbesondere ein Beinaheunfall am Flughafen München mit einer B737 und einer ATR42 vor 20 Jahren. Bei einem Vorfall am 3.8.2015 in Bremen wurde vom Flugzeugführer des landenden Flugzeugs das nicht freigegebene Aufrollen rechtzeitig erkannt und ein Durchstarten durchgeführt. Aber auch bei Starts ist es vorgekommen, dass auf der Startbahn West ein Flugzeug auf die Mitte der Startbahn rollte und ein anderes am Bahnanfang mit sehr ähnlicher Flugnummer eine Startfreigabe erhielt. Relativ häufig wird eine verkürzte Startstrecke bei der Schubkalkulation nicht berücksichtigt, wie z.B. am 14.10.21 in Berlin, am 3.3.21 in Lissabon, am 12.4.22 in Luanda , am 10.6.18 in Amsterdam oder am 11.3.23 in Nürnberg . Folge ist ein Abheben kurz vor Startbahnende; ein Triebwerksausfall wäre in diesen Fällen fatal gewesen. Auffällig häufig betraf es Flugzeuge der KLM.
Die logische Konsequenz aus all diesen Vorfällen müsste, wenn man „Sicherheit zuerst“ ernst nimmt, die Unterbindung von Intersection-Starts sein.
Vor 40 Jahren: am 12. April 1984 wurde die Startbahn West eröffnet
Ein Jahrestag der besonderen Art steht an im April 2024: Mit einer spektakulären Satire-Aktion „feierten“ die Bürgerinitiativen gegen den Frankfurter Flughafenausbau die am 12. April 1984 vollzogene offizielle Inbetriebnahme der Startbahn West. Dabei traten BI-Aktive unter anderem mit Gesichtsmasken wie die des hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner auf und karikierten eine offiziöse Eröffnungsfeier.
Damit erreichten die jahrelangen Protest im Startbahn-Konflikt, der bundesweit, ja sogar international für Schlagzeilen gesorgt hatte, einen vorläufigen Endpunkt – jedenfalls zur Startbahn West. Der Protest gegen den Flughafenausbau auf Rhein-Main insgesamt aber ging und geht weiter – bis heute. Daran erinnert am Montag, 15. April 2024, 18 Uhr, zum 40. Jahrestag der Inbetriebnahme das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) mit einer Kundgebung im Terminal 1, Ebene B, mit einer Protestkundgebung.
Valentinstag: Blumen oft mit Luftfracht transportiert
Es ist nett, seiner oder ihrer Liebsten Blumen zu schenken. Aber man sollte sich vergegenwärtigen, dass derzeit Blumen meist extrem klimaschädlich auf dem Luftweg transportiert werden. Gewächshausblumen – oft aus niederländischen gasbeheizten Gewächshäusern – sind nicht viel besser. Es gibt auch andere, weniger klimaschädliche Geschenke (Süßigkeiten, Schmuck, Bücher, Kerzen, Dessous…).
Fraport reaktiviert Beschwerdetelefon
Ab sofort kann man sich unter 069 690 60600 wieder telefonisch über Fluglärm beschweren. Das Telefon ist von 5 bis 24 Uhr besetzt. Weiterhin möglich ist es, sich über den DFLD zu beschweren; durch Anklicken einer Spitze im Messschrieb wird eine E-Mail an die Fraport generiert, in der Ort und Zeitpunkt des Lärmereignisses dokumentiert sind; man kann einen individuellen Kommentar hinzufügen.
Landratswahl im Hochtaunuskreis
Am 28.1.24 stand der erste Wahlgang der Landratswahl auf der Agenda. Es kandidierten Ulrich Krebs (CDU), Sabine Schwarz-Odewald (Die Grünen) und Frank Bücken (AfD).
Krebs gewann mit großer Mehrheit vor Schwarz-Odewald und Bücken. Die Wahlbeteiligung war deutlich größer als vor 6 Jahren, der Stimmenanteil von Bücken kleiner als der Srimmenanteil der AfD bei der letzten Landtagswahl. Eine Reaktion auf die Proteste gegen rechts? Von letzterem findet man im Internet keinerlei konkrete Aussagen zu seinen Absichten. Auffällig ist, dass er Wahlkampf nicht nur auf der Seite des Kreisverbands betreibt, sondern auch der Kreistagsfraktion – liegt hier eine rechtswidrige Zweckentfremdung von Fraktionsmitteln vor?
Die Hochtaunus-AfD ist offenbar ein ausgesprochen rechtsgerichteter Verband – ihr Landtagsabgeordneter, Sascha Herr, wurde wegen Kontakten zu Rechtsextremen nicht in die Landtagsfraktion aufgenommen, aber trotz Austritt aus der AfD zum Gansessen des Kreisverbands eingeladen. Gegen den Kreisvorsitzenden, Blatt, wurde vom Landesvorstand eine zweijährige Ämtersperre beim Landesschiedsgericht beantragt. Bücken bezeichnete Herr als „Gute Seele der Fraktion“. Auch die Einladung des Höcke-treuen Sesselmanns zur Wahlkampfunterstützung spricht für eine gefestigte rechtsextreme Haltung.
Die beiden anderen Kandidaten äußern sich nicht zur Fluglärmproblematik. Herr Krebs hat es allerdings widerstandslos hingenommen, dass Al-Wazir den Kreis aus der Fluglärmkommission rausgeschmissen hat. Frau Schwarz-Odewald ist ausgesprochen luftfahrt-affin („Mein gesamtes Berufsleben war ich mit Leidenschaft und Engagement in der Luftfahrt tätig“). Wir haben sie bezüglich der Fluglärmproblematik im Kreis angesprochen; hier ihre Stellungnahme:
Danke auch für die Gelegenheit zum Thema Fluglärm über dem Taunus, direkt Stellung beziehen zu können. Aus meinem beruflichen Kontext, ich bin seit über 43 Jahren bei Lufthansa beschäftigt, ist mir das Thema Fluglärm natürlich geläufig.
Zu Ihren Anfragen, kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
Das Thema Fluglärm über dem Taunus wird gerne unterschätzt und darauf hingewiesen, dass es andernorts im Rheinmain-Gebiet viel größere Lärmbelastungen gibt.
Zum einen ist die Wahrnehmung von Lärm individuell unterschiedlich, und zum anderen nimmt der Flugverkehr über dem Taunus nach den Coronajahren wieder zu. Auch die weitere Landebahn und die veränderten Anflug- und Abflugverfahren haben dazu beigetragen, dass bei bestimmten Windrichtungen Flugzeuge tiefer über dem Taunus kreisen und damit die Lärmbelästigung steigt. Die geographischen Besonderheiten verstärken den Effekt noch zusätzlich.
Neben dem gezielten Monitoring von solchen Ereignissen und Weitergabe an die zuständigen Stellen macht es Sinn wieder einen ständigen Sitz in der Fluglärmkomission zu beantragen. Nur dort werden Entscheidungen beraten und vorbereitet , die die Verteilung der Lärmbelastung und vor allem die Reduzierung von Fluglärm nach sich ziehen.
Die Anzahl der Kurzstreckenflüge hat sich im vergangenen Jahr bereits reduziert. Es ist wünschenswert, dass sich diese Entwicklung weiter und schneller verstärkt. Voraussetzung ist natürlich, dass andere Verkehrsteilnehmer, hier explizit die Bahn, die notwendigen Zubringerdienste verlässlich ersetzt.
Eine Erweiterung des Nachtflugverbots bedarf genauer Prüfung, ich werde mit diesem Punkt direkt beim Ministerium vorstellig werden, um eine verlässliche Einschätzung zu bekommen und sie Ihnen zeitnah mitteilen.
Aus meiner fliegerischen Praxis weiß ich, dass bestimmte Abflüge der Interkont-Maschinen in vielen Ländern nur zu sehr frühen Morgenstunden möglich waren und diese Flugzeuge schon weit vor 5 Uhr morgens über der Region kreisten, bis gelandet werden konnte. Deshalb braucht es mehr Datenmaterial um sicher zu stellen, dass eine weitere Stunde nicht den Anflugstau vergrößern würde, was auf keinen Fall eine Verbesserung der Nachtruhe der angrenzenden Städte und Gemeinden wäre.
Ich muss Sie also noch um etwas Geduld bitten.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Sabine Schwarz-Odewald Kandidatin zur Landratswahl im Hochtaunuskreis
Demo zur konstituierenden Sitzung des Landtags am 18.1.24
Zur konstituierenden Sitzung des Hessischen Landtags am 18.1.24 fand eine Demonstration von Fluglärmgegner und anderen Klimaaktivistn auf dem Wiesbadener Marktplatz statt. Kritisiert wurde durchweg die Amnesie der neuen Koalition in Bezug auf die Herausforderungen des Klimaschutzes. Hier ein Bericht.
Fraport und Lufthansa wollen Lufttaxis einführen
Eine beunruhigende Meldung: Fraport will Lufttaxiverkehr. Auch Lufthansa arbeitet mit Lilium zusammen; offenbar sollen Lufttaxis einen Teil des Zubringerverkehrs nach Frankfurt übernehmen. In dem Artikel wird eine Zahl von 9200 eVTOL in Europa bis 2035 genannt.
Im hessischen Koalitionsvertrag ist die Unterstützung für Lufttaxiverkehr aufgeführt (s.u.).
Lilium stellt sich regionale Flugverbindungen (bis 300 km) von innerstädtischen Landeplätzen zu Flughäfen oder auch zwischen innerstädtischen Landeplätzen vor. Ob Fraport auch einen Landeplatz im Hochtaunuskreis anlegen will (z.B. auf dem Dach des Landratsamts)?
Der Lilium-Jet ist kein Multicopter und auch kein Jet, sondern ein senkrecht startendes Flugzeug mit Mantelpropellern, bis auf weiteres mit Pilot. Der Lilium hat ein Gewicht von ca. 3 t; das ist vergleichbar zum Hubschrauber EC145, und vergleichbar laut dürfte er zumindest bei Start und Landung sein. Im Reiseflug besteht Hoffnung, dass er ähnlich laut wie andere Kleinflugzeuge sein wird. Gegen den Einsatz auf vorhandenen Flugplätzen wird man wenig einwenden können; Widerstand ist vor allem bei der Anlage neuer Landeplätze in Siedlungsnähe geboten.
Diese elektrischen Flugtaxis haben leider zu Unrecht den Ruf, leise zu sein; man muss die Allgemeinheit dafür sensibilisieren, dass sie keineswegs geräuschlos sind. Wie laut sie sein dürfen, erschließt sich aus https://www.easa.europa.eu/en/downloads/139022/en (S.22). Für die drei Tonnen des Lilium ergibt sich bei der Landung ein EPNdB-Wert von 95 dB; das entspricht einem Spitzenwert von ca. 82 dB(A) (Überschlägige Differenz EPNdB-dB(A) = 13 dB). Zum Vergleich: Überflüge werden ab einem Spitzenpegel von ca. 60 dB(A) als lästig empfunden, in Bad Homburg wird dieser Wert regelmäßig überschritten. Gemessen wird dabei an drei Punkten, 120 m unter dem Flugpfad und an zwei Punkten seitlich in einer Entfernung von 150 m. Die Grenzwerte für Abflug und Überflug liegen etwas niedriger. Die Mindestflughöhe liegt normalerweise bei 300 m; hier muss man beim Überflug mit Pegeln von ca. 70 – 75 dB(A) rechnen.
Immerhin ist es ein Einstieg in die klimaneutrale elektrische Luftfahrt; SAF und E-Fuels sind keineswegs klimaneutral.
Koalitionsvertrag in Hessen – was kann man erwarten?
CDU und SPD haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen. Das für die Fluglärmproblematik besonders relevante Wirtschaftsministerium kann von der SPD besetzt werden.
Die Passagen zum Luftverkehr stimmen nicht optimistisch. Weiteres Wachstum wird angestrebt. Arbeitsplatzwachstum? Wo sollen die zusätzlichen Mitarbeiter eigentlich wohnen? Ist es überhaupt sinnvoll, Arbeitsplatzwachstum am Flughafen zu fördern, obwohl der Flughafen nicht wertschaffend ist und es sich um nur mäßig bezahlte Arbeitsplätze handelt? Und in Bezug auf Cargo: Sollte der besonderen Klimaschädlichkeit des Luftfrachtverkehrs (Mit einem Faktor 3 zur Berücksichtigung der Nicht-CO2-Effekte etwa 30-mal klimaschädlicher als Straßengüterverkehr) nicht durch gezielte Maßnahmen zur Verlagerung von Luftfracht auf den Landweg Rechnung getragen werden? Will man weiterhin unfairen Wettbewerb durch extreme Subventionierung des Luftfrachtverkehrs aus dem Passagierverkehr und damit hohe Verluste der Fraport betreiben?
Weiterhin will man den Einsatz von Lufttaxis fördern. Ein Verkehrsmittel für die Reichen, das zu einer enormen Verlärmung von Städten führen könnte. Die Grenzwerte für Lufttaxis u.ä. liefern einen Anhalt. Ein eine Tonne schweres Lufttaxi darf bei der Landung einen Lärm von 90 EPNdB hervorrufen – das entspricht einem Spitzenpegel von ca. 77 dB(A). In einer Entfernung/Überflughöhe von 120 m. Beim Überflug sind 84 EPNdB entsprechend ca. 71 dB(A) – gemessen in einer Überflughöhe von 150 m – zulässig.
Zunächst werden die Lufttaxis pilotengeführt sein, damit gilt die Mindestflughöhe von 300 m. Längerfristig muss man mit autonomen Luftfahrzeugen rechnen, die im U-Space – einem speziell kontrollierten Luftraum im niedrigen Flughöhenbereich – fliegen. Die obere Grenze hierfür ist noch nicht festgelegt, kann aber durchaus auch unter 300 m liegen.
Vielleicht wird aber ja der neue Minister sich stärker an Recht und Gesetz gebunden fühlen als der bisherige und z.B. die Regelung für Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts konsequenter anwenden („Gründe“ als „Gründe“ interpretieren und nicht als „Grund“) und die Ordnungswidrigkeit der Hervorrufung vermeidbaren Lärms verfolgen.
Klimafondsurteil des BVerfG – wo soll man sparen?
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verschiebung von Corona-Mitteln in den Klimaschutz- und Transformationsfond stellt sich die Frage, wo man Ausgaben sparen kann.
Nach unserer Auffassung sollte man vor allem die Förderung der Wasserstofftechnologie einschließlich der Herstellung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) hinterfragen. Elektrischer Strom aus erneuerbaren Quellen ist knapp und wird noch für lange Zeit knapp bleiben – man sollte ihn vorzugsweise dort einsetzen, wo er einen hohen Klimanutzen erbringt, d.h., für Ersatz fossiler Kraftwerke, Elektromobilität und Wärmepumpen. Bei der Wasserstoffelektrolyse und insbesondere bei E-Fuels ist der Klimanutzen so gering, dass die Verwendung letztlich klimaschädlich ist – man verzichtet auf Emissionsreduzierung bei anderen Anwendungen. Siehe auch Leserbrief in der FAZ vom 12.1.23 des verantwortlichen Redakteurs dieser Seite.
Grenzkontrollen treiben Bahnreisende zum Luftverkehr
Immer wieder werden Züge um 15 Minuten und mehr aufgehalten, um Grenzkontrollen durchzuführen. Anschlüsse werden verpasst, Verspätungen kumulieren sich. Es gibt keine Erklärung dafür, warum diese Kontrollen anders als in der Vor-Schengen-Zeit nicht im fahrenden Zug und damit ohne Verspätung durchgeführt werden.
Der Landesverband Bayern von Pro-Bahn hat dazu eine Pressemeldung herausgegeben, in der alle Argumente aufgeführt sind.
Beschweren kann man sich beim Bundesinnenministerium unter buergerkommunikation@bmi.bund.de . Und sich dabei sich nicht mit einem Verweis auf die Bundespolizei begnügen – die Frage, ob man Schengen lebt oder die Bürger mit fragwürdigen Grenzkontrollen schikaniert, ist eine politische, die vom Ministerium selbst beantwortet werden sollte.
Von den Kontrollen betroffen sind übrigens nicht nur internationale Reisenden, sondern auch innerdeutsche, deren aus dem Ausland kommenden Züge verspätet sind oder deren Nahverkehrszüge wegen außerplanmäßiger Überholung durch verspätete internationale aufgealten werden.
Bundesratsinitiative zur Einschränkung der UVP-Pflicht
Ganz aktuell: Der Bundesrat hat mit Zustimmung Hessens eine Gesetzesinitiative beschlossen, die zum Ziel hat, die Anlage zusätzlicher Gleise bei vorhandenen Schienenstrecken ohne Planfeststellung, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und damit ohne Bürgerbeteiligung zu ermöglichen (BR Drucksache 466/23). Unter dem Vorwand der Planungsbeschleunigung werden Bürgerrechte verkürzt.
Verdrängt wird dabei, dass die Anlage weiterer Gleise regelmäßig mit zusätzlichem Lärm verbunden ist – und sei es nur, dass die Quelle näher an Wohnbebauung rückt – und Lärmschutzmaßnahmen erfordert.
Das ist Politik nach Gutsherrenart und Missachtung europäischen Rechts.
Wenn man sich das Wirken von Al-Wazir als Flughafenminister anschaut, stellt man fest, dass er fast nie auf der Seite der Bürger, sondern nahezu immer auf der Seite der Luftfahrt steht.
Für Bad Homburg und den Hochtaunuskreis ist festzuhalten, dass er den Kreis unter Anwendung willkürlicher Kriterien aus der Fluglärmkommission rausgeworfen hat. Kein offizieller Vertreter des Kreises kann sich somit gegen die schleichende Verlagerung von Anflügen von den publizierten Strecken nach Norden und die regelmäßige Hervorrufung vermeidbaren Fluglärms wehren.
Besonders kritikwürdig ist, dass ordnungswidriger vermeidbarer Fluglärm, der z.B. entsteht, wenn man Schub statt zum Steigen zum Beschleunigen einsetzt, trotz Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums und der ihr unterstellten Luftaufsicht nicht verfolgt wird. Da es keinerlei einschlägige Rechtsprechung gibt, liegt der Vorwurf der Anmaßung richterlicher Gewalt nahe.
Beim Nachtflug nutzt er das Instrumentarium nicht aus. Wirksame Anreize zur Verlagerung von Nachtflügen in den Tag gibt es nicht; Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts werden erteilt auch wenn es Gründe im Einschlussbereichs der Fluggesellschaften gibt (Es zählt nur der finale Grund). Es gibt keinerlei Rechtfertigung für Landungen schwerer Langstreckenmaschinen zwichen 5 und 6 Uhr – die Anschlussflüge starten kaum vor 7 Uhr, und die Flugzeuge werden nicht vor 9 Uhr benötigt.
Eine Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit all seiner Unterlassungen und Maßnahmen, die rechtlich oder fachlich zumindest fragwürdig sind, kann hier abgerufen werden: Sündenliste.
Bei Al-Wazir handelt es sich um einen machtbewussten Politiker, der sich nicht konsequent an Recht und Gesetz hält. Das zeigen auch Sprüche wie „Wer mit unserer Politik nicht einverstanden ist, kann ja klagen“.
Warnung vor Gmail
Wir mussten mehrfach die Erfahrung machen, dass Gmail nicht alle Mails an die Empfänger zustellt. Man erhält z.B. eine solche Nichtzustellmeldung
„<christian@gmail.com> (expanded from <onlinexxxx@bbi-info.de>): host gmail-smtp-in.l.google.com[108.177.15.26] said: 550-5.7.26 This mail is unauthenticated, which poses a security risk to the 550-5.7.26 sender and Gmail users, and has been blocked. The sender must 550-5.7.26 authenticate with at least one of SPF or DKIM. For this message, 550-5.7.26 DKIM checks did not pass and SPF check for [familie-fuld.de] did not 550-5.7.26 pass with ip: [85.13.165.197]. The sender should visit 550-5.7.26 https://support.google.com/mail/answer/81126#authentication for 550 5.7.26 instructions on setting up authentication. y6-20020a5d4706000000b0032008b5616csi1908980wrq.947 – gsmtp (in reply to end of DATA command)“
Dazu merken wir an
- SPF wird von unserem Provider nicht unterstützt
- Wir sind nicht bereit, bei Gmail unsere Adresse für den SPF-Check einzutragen. Es ist eine unzumutbare Anmaßung, dass ein einzelner Provider verlangt, dass man seine Absenderdaten bei ihm hinterlegt.
Bei Nutzern von Gmail ist nicht gewährleistet, dass Sie unsere E-Mails erhalten! Wir empfehlen dringend den Wechsel des E-Mail-Providers! Um den Erhalt von E-Mails an die Gmail-Adresse sicherzustellen, kann man eine Weiterleitung auf die neue Adresse bei Gmail einrichten (siehe https://support.google.com/mail/answer/10957?hl=de)
Unabhängig davon geben wir zu bedenken, dass alle E-Mails außerhalb der EU analysiert und die Analyse-Ergebnisse gespeichert werden.
Umfrage der LH zu ihrer Nachhaltigkeitspolitik
Als Bad Homburger nehmen wir die LH als besonders rücksichtslose Fluggesellschaft wahr, die immer wieder vermeidbaren Lärm durch sehr hohe Geschwindigkeit hervorruft. Und mit ihren alten Vierstrahlern gehört sie zu den Fluggesellschaften mit den höchsten spezifischen Treibhausgasemissionen. Ihre Nachtflüge verletzen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die Umfrage geht bis 31.8.23.
Aktion der BVF: -20% bis 2030 (20% weniger Slots bis 2030)
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm führt eine Aktion durch „-20% bis 2030„. Ziel ist die Reduzierung der Flugbewegungszahlen und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen. Mit der Unterschrift appelliert man an Bundesgesetzgeber und Regierung, die Slotreduzierung gesetzlich zu erzwingen; die rechtliche Möglichkeit hierzu wurde gutachterlich bestätigt. Man muss allerdings konstatieren, dass eine solche Maßnahme vielleicht etwas für den Lärmschutz bringen würde, aber nur wenig für den Klimaschutz. Es ist zu erwarten, dass eine Slotreduzierung Einfluss auf den Kurzstreckenverkehr hätte, der vergleichsweise wenig zur Klimaschädigung durch den Luftverkehr beiträgt; zudem kann man eine geringere Zahl an Slots durch den Einsatz größerer Flugzeuge kompensieren. Das vom Bündnis der Bürgerinitiativen geforderte Verbot von Kurzstreckenflügen bringt mehr. Hinweisen möchten wir darauf, dass es sich bei der „Petition“ nicht um eine Petition an den Petitionsausschuss handelt.
Sehr erfolgversprechend ist die Kampagne nicht; öffentlich wurden 2000 Unterstützer genannt.
Immer mehr, immer schneller, immer tiefer, immer lauter
Bei den Gegenanflügen gibt es einen Trend, immer mehr Anflüge deutlich nördlich der veröffentlichten Gegenanflugstrecke über Bad Homburg zu führen. Auffällig ist, dass dabei immer mehr Flugzeuge deutlich schneller als die bei der Streckenplanung angewandte Höchstgeschwindigkeit von 250 kIAS fliegen. Auch erfolgt eine erschreckend große Zahl von Flügen in einer Höhe von gerade einmal 6000 ft, gelegentlich auch darunter. Es ist evident, dass durch geringe Flughöhe und hohe Geschwindigkeit vermeidbarer Lärm entsteht. Eine Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen hessischen Behörden – zuständig ist wohl das Verkehrsministerium – nicht verfolgt wird. Obwohl es sich bei der einschlägigen Norm §5 LuftVO um eine grundrechtsschützende Regel handelt.
Ein recht krasses Beispiel ist dieser Überflug von LH1013 am 31.7.23 in 6000 ft mit einer Geschwindigkeit von 336 kIAS (400 kn über Grund). Der Rückenwind ist dabei berücksichtigt.
DFS und Hessen planen Tieferlegung der Abflüge über dem Taunus
In der Sitzung der „Kommission zur Abwehr des Fluglärms Fankfurt (FLK)“ am 19.7.2023 stellte die Flugsicherung Pläne für die Umstellung der Nordwest-Abflugstrecken auf Performance Based Navigation (PBN) vor. Dabei soll der bisherige Idealverlauf der
westlichen Variante Grundlage der neuen Führung sein. Bisher gibt es eine breite Streuung bis in die Innenstadt von Wiesbaden, die auf die bedingte Abdrehvorschrift Richtung Nordwesten zurückzuführen ist, wonach nach Erreichen eines Abdrehpunkts erst abgedreht
werden soll, wenn eine Mindesthöhe von 3500 ft erreicht ist.
Vorgesehen und abgewogen ist die Nutzung der Nordwest-Abflugstrecken ausschließlich durch schwere Zweistrahler, deren Anteil stetig zunimmt. Allerdings werden die Nordwest-Abflugstrecken regelmäßig auch durch schwere Vierstrahler genutzt, die die Abdrehhöhe erst westlich erreichen. Auch A330-300 der Lufthansa drehen oft westlich ab, da die Lufthansa flugbetriebliche Verfahren anwendet, bei denen in geringer Höhe auf hohe Geschwindigkeit beschleunigt wird.
Beim PBN-Verfahren entfällt die Mindesthöhenregelung ersatzlos. Somit müssen Bewohner in den nordöstlichen Stadtteilen Wiesbadens künftig nicht nur mit mehr, sondern auch mit deutlich niedrigeren und damit lauteren Überflügen rechnen. Letzteres gilt
auch für den Taunus: Spitzenpegel von bis zu 75 dB(A) werden erwartet. Zu befürchten ist, dass auch die Sicherheitsmindesthöhen zu den Taunusbergen unterschritten werden könnten; die Abdrehhöhe wurde aus Sicherheitsgründen eingefürt (Präsentation der DFS , Auszug aus dem AIP für aktuelle Regelung). Es ist evident, dass die Luftverkehrswirtschaft Vorteile durch kürzere Wege erwartet.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) unterstützt den Plan mit einer fragwürdigen Lärmberechnung, deren Ergebnis eine nahezu unveränderte Betroffenheit ist. Verwendet wird die AzB von 2008, bei der Fixprofile angesetzt werden, somit Lärmauswirkungen durch Veränderung der Flughöhen nicht ermittelt werden. Zudem ist bekannt, dass das Steigvermögen der auf dieser Strecke dominierenden schweren Zweistrahler weit geringer ist als im AzB-Modell angenommen, das das Verhalten steigstärkerer älterer Zweistrahler beschreibt. Nach der AzB müsste das sogar berücksichtigt werden, wird aber nicht. Gerade auf dieser Strecke wird also der Lärm unterschätzt. Nicht angewandt wird das aktuelle Verfahren der BUF, mit dem einerseits unterschiedliche Startverfahren modelliert werden können, andererseits aber auch das Steigverhalten aktueller Zweistrahler korrekt nachgebildet wird. Von diesem Verfahren ist bekannt, dass es zu tendenziell höheren Lärmwerten als die AzB führt.
Der Verzicht auf die Mindesthöhe ist offenbar inkompatibel mit der bestehenden Laufraumstruktur. Bereits wenige Kilometer nördlich der A66 liegt die Grenze zwischen dem geschützten Luftraum C, in dem alle Luftfahrzeuge von der Flugsicherung geführt werden, und dem ungeschützten Luftraum G bei 3500 ft, wenige Kilometer weiter nördlich liegt die Grenze dann bei 4500 ft; Verkehrsflugzeuge nutzen grundsätzlich geschützte Lufträume. Insbesondere A340 erreichen diese Flughöhen nicht verlässlich. Es stellt sich die Frage, ob eine Absenkung der Lufträume bereits geplant wird, was Auswirkungen auch auf den Sportflugzeugverkehr von Obernhain und Riedelbach hätte, verbunden mit mehr Lärmimmission durch Kleinflugzeuge.
Das HMWEVW verspricht ein Monitoring von Nutzung, Flughöhen und Lärm. Allerdings zeigte sich auch, dass für das HMWEVW durchaus erheblich belästigende Belastungen unter 48 dB(A) Dauerschallpegel irrelevant sind; die Relevanz regelmäßiger Einzelschallereignisse von über 70 dB(A), wie sie auch im Hochtaunus auftreten, wird ausgeblendet. Das Versprechen ist nicht mehr als eine Beruhigungspille; noch nie wurde ein Verfahren geändert, weil Lärmprobleme aufgetreten sind.
Das HMWEVW kann sich jedenfalls nicht darauf berufen, dass die Flugstreckenplanung allein Sache der DFS ist. Vielmehr muss es sich vorhalten lassen, dass es hier eine Verschlechterung der Fluglärmsituation aktiv unterstützt.
Herverrufung vermeidbaren Lärms wird nicht verfolgt
Nach §5 LuftVO gilt „Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.“. Verstöße dagegen sind ordnungswidrig.
Bei Anzeigen an das HMWEVW wie für den besonders lauten Überflug am 23.4.23 (siehe unten) bekommt man folgende Antwort:
Sie beanstanden den Flug LH802/DLH6CW am 21.04.2023 wegen Verstoßes gegen §5 LuftVO und zeigen den Lfz-Führer an. Insbesondere rügen sie die Tatsache, dass das Flugzeug über Bad Homburg mit einer Geschwindigkeit von 370 kn unterwegs war.
Fluggeschwindigkeiten im europäischen Luftraum werden mit der EU-DVO 923/2012 der Kommission geregelt (https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/Rechtsvorschriften/VO_923_2012.html). Für den Luftraum C (Charly) ist in Abschnitt 6 der DVO festgelegt, dass Flüge nach Sichtflugregeln unterhalb von 10.000 ft maximal 250 kn IAS schnell sein dürften. Flüge nach Instrumentenregeln sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Über Bad Homburg beginnt der Luftraum C bereits bei 3.500 ft. Nach den mir vorliegenden Daten befand sich das in Rede stehende Lfz. über Bad Homburg in ca. 5.500 ft, also klar im Luftraum C und nicht mehr im darunterliegenden Luftraum E (Echo), für den die Beschränkung 250 kn in der Tat sowohl für Sicht- als auch Instrumentenflieger gilt.
Da in vorliegendem Fall kein Verstoß gegen Flugverfahrensregeln gesehen wird, erlaube ich mir, Ihre Eingabe zu den Akten zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Büro der Fluglärmschutzbeauftragten
Stabsstelle Fluglärmschutz und nachhaltige Luftverkehrswirtschaft
Referat V 8
Einen Verstoß gegen Flugverfahrensregeln haben wir nicht geltend gemacht. Es liegt hier ein Zuständigkeitsproblem vor; das BAF ist nur zuständig bei Verstößen gegen Flugverfahrensregeln. Für andere Verstöße ist eine Stelle des Landes Hessen zuständig.
Zu nennen sind insbesondere Verstöße gegen die Vorschrift, vermeidbaren Lärm zu vermeiden (§5 LuftVO), und gegen die Einhaltung von Mindesthöhen (EU-Verordnung 923/2012, SERA.3105 in Verbindung mit SERA.5015). Hier ist nach §63 LuftVG das Land zuständig:
§ 63 LuftVG
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist, soweit dieses Gesetz nicht von Landesbehörden ausgeführt wird,
1. das Luftfahrt-Bundesamt im Bereich der Aufgaben, die ihm übertragen sind oder für die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig ist, sowie für Ordnungswidrigkeiten
nach § 58 Abs. 1 Nr. 15,
2. das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bereich der Aufgaben, die nach den §§ 31a bis 31c den dort genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten Rechts übertragen sind; § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend,
3. das Bundesamt für Logistik und Mobilität im Bereich der Vorlage und Untersagung von Beförderungsentgelten nach den §§ 21 und 21a,
4. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für Ordnungswidrigkeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der Verletzung von Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen, Flüge nach Sichtflug- oder Instrumentenflugregeln, Flugverfahren und die damit verbundenen Festlegungen und Anordnungen
der Flugverkehrskontrolle sowie für Ordnungswidrigkeiten, die von militärischen Luftfahrzeugführern mit militärischen Luftfahrzeugen begangen werden.
§ 58 Abs. 1 10. einer Rechtsverordnung nach § 32 oder einer vollziehbaren Anordnung oder Auflage auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist
Die LuftVO ist eine Rechtsverordnung nach § 32.
Es spricht nicht für einen funktionierenden Rechtsstaat, wenn eigentlich ordnungswidrige Verstöße gegen grundrechtsschützende Regeln vom Land Hessen grundsätzlich nicht verfolgt werden. In diesem Fall können sich die Behörden nicht auf eine einschlägige Rechtsprechung berufen; durch Nichtverfolgung bildet sich keine Rechtsprechung. Das HMWEVW maßt sich hier richterliche Gewalt an.
Anflugsystem Frankfurt: Es geht kaum schlechter
Eurocontrol veröffentlicht regelmäßig die Zeiten, die beim Anflug im Horizontalflug zurückgelegt werden, und den CDO-Anteil. Frankfurt, aber auch München sind hier auffallend schlecht. Von den ganz großen Flughäfen ist keiner schlechter als Frankfurt.
Immer wieder: Häufung besonders lauter Ereignisse
Normalerweise weisen Abflüge von Mittelstreckenmaschinen an der Messstelle im Kurpark Spitzenpegel von ca. 60 dB(A) auf. Gelegentlich gibt es jedoch Häufungen mit Spitzenpegeln von 65 dB(A) und mehr, z.B. am 21.4.23 zwischen 10 und 12 Uhr.
Hintergrund ist, dass der zuständige Fluglotse hier das Fliegen mit sehr hoher Geschwindigkeit erlaubt hat (normal sind unter 10000 ft maximal 250 kIAS). Der Fluglotse hat Schub statt in Höhe in Geschwindigkeit umgesetzt. Der Spitzenwert betrug 67 dB(A) bei einem „lärmarmen“ A321neo.
Aufstellung des Lärmaktionsplans Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Aufstellung des Lärmaktionsplanes Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main – 1. Öffentlichkeitsbeteiligung : Aktuell (bis zum 30.4.23) läuft eine Öffentlichkeitsbeteilung zum Lärmaktionsplan. Man kann hier Vorschläge einbringen, die geprüft werden und vielleicht auch Eingang in den Lärmaktionsplan finden, zu dem es eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird.
Für Bad Homburg sollte man anregen
- Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, hilfsweise eine Lärmobergrenze deutlich unter der aktuellen Belastung
- Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen insbesondere durch Verzicht auf Kurzstreckenflüge
- Anreize für den Einsatz lärmarmer Flugzeuge
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 250 kIAS unter 10000 ft Flughöhe
- Ersatz des Anflugverfahrenssystems, das gekennzeichnet ist durch oft Dutzende Kilometer lange horizontale Segmente in geringer Höhe, durch ein Verfahren, dass kontinuierlichen Sinkflug gewährleistet
- Keine kreuzenden Anflüge vom Norden auf die Südbahn, die im besonderen Maße mit Horizonttalflug in geringer Höhe verbunden sind
- Einhaltung der abgewogenen und veröffentlichen Gegenanflugstrecken
Neuwahl des Vorstandes der Fluglärmkommission
Auf ihrer letzten Sitzung hat die Fluglärmkommission einen neuen Vorstand gewählt . Für den verstorbenen Thomas Jühe rückte der Offenbacher Stadtrat Paul Gerhard Weiß nach.
Aktuell geht durch die Fluglärmkommission ein Riss zwischen Vertretern, die Fluglärm verlagern wollen, und Vertretern von einer Verlagerung betroffener Kommunen, die allerdings in der Minderheit sind. Paul Gerhard Weiß, Rosemarie Heilig (Frankfurt), Michael Kolmer (Darmstadt) und Janina Steinkrüger (Mainz) gelten als Protagonisten der Verlagerung und setzen sich noch nicht einmal für eine Entschädigung Neubetroffener ein. Die Rechtsprechung des Kaiserreichs hat Sonderopfer für einzelne Betroffene für zulässig erklärt; Anfang der 50-er Jahre wurde dies von Bundesgerichten bestätigt. Also zu einer Zeit, als das Gros der Richter alte Nazis waren.
In Bad Homburg ist es lauter geworden!
Entsprechende Vorwürfe wurden nicht nur in der Taunuszeitung publiziert („Am Himmel über Homburg“, TZ vom 11.8.16), sondern auch eine Untersuchung des Umwelt- und Nachbarschaftshauses bestätigte, dass es eine schleichende Verlagerung der Anflüge auf dem nördlichen Gegenanflug nach Norden gibt und dabei Bad Homburg vermehrt in geringer Höhe (6000 ft; vereinzelt 5000 ft) überflogen wird ( „Mehr Flüge /tiefere Flüge/ mehr Fluglärm über Bad Homburg“; Sitzung der FLK am 28.9.2016) . Auch in jüngerer Zeit berichtete die Taunuszeitung über die Fluglärmsituation in der Stadt (Krach über Bad Homburg, der zu vermeiden wäre, TZ vom 26.7.21).
Die Nordverschiebung kann man gut erkennen aus einem Vergleich historischer Flugspuraufzeichnungen mit aktuellen:
Die Nordverschiebung und die Absenkung der Flughöhen im Gegenanflug ist auch in einer Präsentation des Umwelthauses vor der Fluglärmkommission am 14.7.21 erkenntlich.
Eigentlich sollen Anflüge auf die Süd- und Centerbahn von Süden erfolgen; A380, B747 und MD11 dürfen auf der Nordbahn nicht landen. Trotzdem rufen gerade diese Flugzeugtypen im Anflug über Bad Homburg hohe Lärmpegel hervor
In diesem Fall handelte es sich um eine B747-400, die am Sonntag in der späten Nacht mit sehr hoher Geschwindigkeit (ca. 370 kn; üblich sind unter 10000 ft Flughöhe 250 kn) über Bad Homburg flog und dabei vermeidbaren Lärm hervorrief.
Auch bei Ostwetterlage sind immer wieder Flüge zu beobachten, bei den der Pilot Schub in Geschwindigkeit statt in Höhe umsetzt und die dann in geringer Höhe mit sehr hoher Geschwindigkeit Bad Homburg überqueren, auch etwas weniger laute A320neo/A321neo. Flugzeuge dieser Muster rufen im Regelfall über Bad Homburg Pegel nicht über 60 dB(A) hervor. Beim hier dargestellten Beispiel betrug der Spitzenpegel 68 dB(A).